Bauvorhaben:
1. Allen Aufträgen und Lieferungsvereinbarungen liegen die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichungen hievon, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns verbindlich, wenn und soweit wir schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Für den Umfang der Lieferung ist in jedem Fall unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Nebenkosten, falls nicht ausdrücklich anders lautend angegeben. Für die Berechnung sind die am Liefertage gültigen Preise maßgebend.
3. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind Zahlungen bar innerhalb 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist eine Anzahlung ausdrücklich vereinbart, so beträgt diese im Zweifel 1/3 des Kaufpreises und ist bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung fällig. Der Kaufpreisrest ist in diesem Fall spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Mehrskontoabzüge bzw. Skontoabzüge über Termin sowie Kürzungen von Versand- und Verpackungskosten können nicht anerkannt werden. Bei Annahme von Schecks, Zahlungsanweisungen und Wechsel geschieht dies nur zahlungshalber unter Berechnung der Inkasso- oder Diskontspesen. Außergerichtliche Inkassospesen sind bei Zahlungsverzug durch die Auftraggeber zu tragen. Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, so gebühren für den offenen Betrag vom Ende der Zahlungsfrist an, sofern nichts anderes vereinbart ist, Zinsen in der Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Zinssatz für Eskortierungen der Österreichischen Nationalbank (Bankrate). Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüche Zahlungen zurückzuhalten. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, gegen unsere Kaufpreisforderungen, aus welchem Titel immer, aufzurechnen oder geltend zu machen. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung wird nach unserer freien Wahl entweder Ersatz geleistet oder der Kaufpreis entsprechend besonderer Vereinbarungen gemindert. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten. Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Rückstand, so sind wir vorbehaltlich weitgehender Ansprüche der Liefereinstellung berechtigt. Unsere sämtlichen bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig.
4. Die Lieferzeit beginnt erst nach der endgültigen Klärung aller technischen, kaufmännischen und finanziellen Lieferbelange zu laufen. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Einhaltung der Lieferfrist ist von der Erfüllung jener Leistungen des Käufers abhängig, die von ihm vereinbarungsgemäß vor Lieferung zu erbringen sind, etwa Zahlungen, Genehmigungen, bauliche Vorbereitungen, beizustellenden Unterlagen etc. Die Lieferfrist verlängert sich dementsprechend, wenn abweichend von der Bestellung nachträglich eine Änderung der technischen Ausführung festgelegt wird. Teillieferungen sind zulässig. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Betriebsstörungen, sowie Einschränkungen durch behördliche Anordnung, Streiks, Materialmangel usw.) sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass der Besteller daraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag zum Versand der Ware, so erfolgt dieser “unfrei” auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart. Versicherungen sind im Preis nicht inbegriffen.
5. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgegebenen Einsatz bzw. Verwendungszweck geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und noch vor ihrer Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen in schriftlicher Spezifikation geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach freier Wahl des Verkäufers die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen, umgetauscht oder dem Käufer ein angemessener Kaufpreisnachlass eingeräumt. Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder aus Falschlieferungen ist der Höhe nach dem Kaufpreis des verbrauchten Teiles der beanstandeten Lieferung und setzt den Nachweis des Kaufes voraus, dass er trotz ordnungsgemäßer Prüfung die Fehlerhaftigkeit nicht erkennen kann. Weitergehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unserer schriftlichen Zustimmung repariert oder abgeändert worden ist. Versandart und Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen, falls diesbezüglich nicht ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Schadensbehebungen an eingebauten Teilen, welche auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, dürfen nur von uns bzw. über unseren Auftrag durchgeführt werden, da sonst jeder Anspruch auf Vergütung entfällt.
6. An uns in Auftrag gegebene Montagearbeiten kommen zu den im Angebot angeführten Pauschalsätzen zur Abrechnung. Nicht enthalten sind eventuell für die Montage erforderliche Gerüstung, Hebezange und Benützung von Baukränen, diese sind kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sämtliche für die Montage erforderlichen bauseitigen Leistungen, Planangaben und Nebenarbeiten müssen zum Zeitpunkt des Montagebeginnes abgeschlossen sein. Erschwernisse wegen schwerer Zugänglichkeit der Baustelle oder nicht durchgeführter bauseitiger Leistung werden gesondert in Rechnung gestellt. Von uns nicht verschuldete Stehzeiten und erforderliche Nebenleistungen werden zu den am Montagetag gültigen Regiestundensätzen berechnet. An uns in Auftrag gegebene Regiearbeiten werden ebenfalls zu dem am Tag gültigen Stundensätzen zuzüglich Diäten, eventuelle Nächtigungskosten und Fahrtkosten verrechnet. Bei den angebotenen Montagepreisen bzw. ungenügende zur Montage notwendigen Vorarbeiten, handelt es sich um veränderliche Preise und kommt eine eventuelle gesetzlich eingetretene Lohnerhöhung in dieser Zeit zwischen Angebot, Vertragsabschluß und Leistungsdurchführung zur Anrechnung.
7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn die Ware bereits eingebaut ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt weiterhin solange bestehen, bis alle gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns beglichen sind. Der Käufer ist verpflichtet, dritten Personal gegenüber auf unser aufrechtes Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf diese Ware erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns über unser Verlangen jederzeit Auskunft zu geben, wo sich unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware befindet.
8. Mündliche Nebenabreden sind ungültig, auch künftige Ergänzungen oder Änderungen eines zustande gekommenen Kaufvertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Käufer kann Ansprüche gegen uns nur auf Grund dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen stellen. Weitergehend Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, sind ausgeschlossen.
9. Schutzrechte: Zeichnungen, technische Beschreibungen, Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sind unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Werden durch die Herstellung und Lieferung von Spezialartikeln nach Zeichnungen, Skizzen, bestehenden Mustern oder Angaben des Bestellers fremde Patent-, Muster- oder Markenrechte verletzt, hat der Besteller jeden uns daraus entstehenden Schaden zu tragen und uns insbesondere auch den dadurch entgangenen Gewinn zu ersetzen.
10. Erfüllungsort und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und über die Bestellung bzw. den Kaufvertrag ist Schladming.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen infolge anders lautender gesetzlicher Regelungen oder abweichender Rechtssprechung gilt mit dem Käufer vereinbart, dass die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen in Ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.
Die Anwendung Österreichischen Rechts gilt als vereinbart.